
Rückerstattung der Behandlungskosten
Kann ich meine Rechnung einreichen?
Ja, mittels ärztlicher Überweisung ist es möglich, anteilig eine Rückerstattung der Behandlungskosten von Deiner Krankenversicherung zu erhalten.
Die Höhe der Kostenrückerstattung ist abhängig von der jeweiligen Versicherung sowie von der jeweiligen Behandlungsform. Du erhältst von mir jeweils eine Honorarnote, diese reichst Du – gebündelt oder einzeln – bitte gemeinsam mit der ärztlichen Überweisung bei Deiner Krankenkasse ein. Gerne helfe ich Dir dabei!

